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Zulassungserweiterung für NeemAzal®‑T/S in Deutschland im Blattgemüsebau

Mit Bescheid vom 21. April 2026 wurde die Zulassung von NeemAzal®‑T/S in Deutschland nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für den beruflichen Einsatz im Blattgemüsebau erweitert.

Gemeinsame Rahmenbedingungen
Die Zulassungserweiterung gilt grundsätzlich für Blattgemüse gemäß der Kulturgruppen‑Systematik des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Alle neu aufgenommenen Anwendungen richten sich an berufliche Anwender im Gemüsebau und unterliegen einheitlichen Vorgaben, unter anderem in Bezug auf Anwendungsart, maximale Anwendungshäufigkeit und weitere Auflagen.

Diese allgemeinen Rahmenbedingungen sind für alle unten genannten Anwendungsbereiche gleich geregelt. Die Unterschiede innerhalb der Zulassung ergeben sich daher nicht aus den grundlegenden Auflagen, sondern aus den jeweiligen Anbaubedingungen und Nutzungsformen.

Unterschiede innerhalb der Kulturgruppe Blattgemüse
Innerhalb der gemeinsamen Kulturgruppe Blattgemüse werden drei unterschiedliche Anwendungsbereiche unterschieden, die im Art‑51‑Bescheid jeweils separat ausgewiesen sind:

  • Blattgemüse im Freiland
    Zulassungserweiterung für den professionellen Gemüsebau im Freiland. Diese Anwendung bezieht sich auf den klassischen Anbau von Blattgemüse unter offenen Anbaubedingungen.
  • Jungpflanzenanzucht von Blattgemüse im Gewächshaus
    Erweiterung für die professionelle Jungpflanzenproduktion unter geschützten Bedingungen. Dieser Anwendungsbereich betrifft einen frühen Produktionsschritt, bei dem Jungpflanzen im Gewächshaus herangezogen werden, bevor sie später weiterkultiviert oder ins Freiland gesetzt werden.
  • Blattgemüse zur Nutzung als Baby‑Leaf‑Salat
    Zulassungserweiterung für Kulturen, die bereits in einem frühen Entwicklungsstadium geerntet und als Baby‑Leaf genutzt werden. Diese Nutzungsform unterscheidet sich vom klassischen Anbau dadurch, dass nicht die ausgewachsene Pflanze, sondern junge Blätter im Vordergrund stehen.

Alle drei Anwendungen beziehen sich damit eindeutig auf Blattgemüse, werden jedoch bewusst nach Freilandanbau, Gewächshaus‑Jungpflanzenproduktion und Baby‑Leaf‑Nutzung unterschieden.

Informationen zur Einordnung der Kulturgruppen sind auf der Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verfügbar.

Details zu zugelassenen Anwendungen von NeemAzal®‑T/S können über das Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL eingesehen werden. Dort können Anwender durch Eingabe des Handelsnamens „NeemAzal‑T/S“ die aktuell gelisteten Anwendungen aufrufen, einschließlich der Erweiterungen mit den entsprechenden Anwendungsnummern (024436-00/13-001 bis /13-003).

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