Raupen des Eichenprozessionsspinner

NeemProtect: Änderung der Verwenderkategorie

Aktualisierung der Verwenderkategorie durch die BAuA (Stand 16. April 2019):

Das Biozidprodukt NeemProtect darf durch den Sachkundigen nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) angewendet werden!

–> „Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV)“

Diese Sachkunde deckt die wichtigsten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Verwendung des Biozidproduktes NeemProtect ab. Es bedarf somit keiner gesonderten Zusatzqualifikation.

Die offizielle Änderung auf der BAuA Homepage erfolgt in KW 17.

Nach oben scrollen