Für NeemAzal®‑T/S wurde durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung erteilt. Sie gilt für den Zeitraum vom 19. Mai 2026 bis zum 15. September 2026 und ist damit auf maximal 120 Tage begrenzt.
Eine Notfallzulassung bedeutet, dass ein Pflanzenschutzmittel vorübergehend eingesetzt werden darf, wenn ein akutes Problem im Pflanzenschutz auftritt und dieses mit den üblichen Maßnahmen nicht ausreichend kontrolliert werden kann.
Im vorliegenden Fall ist genau festgelegt, wo das Mittel eingesetzt werden darf: nämlich bei der Erzeugung von jungen Reben. Gemeint sind Rebschulen und sogenannte Muttergärten. Dort wachsen keine Trauben für die Weinproduktion, sondern Pflanzen, aus denen später neue Rebanlagen entstehen. Ziel ist es, dieses Ausgangsmaterial möglichst gesund zu halten.
Der Anlass für die Not(fallzulassung) ist die Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus), die als Überträger der Goldgelben Vergilbung (auch Flavescence dorée genannt), eine durch Phytoplasmen verursachte Erkrankung der Reben, zur Verbreitung dieser Rebkrankheit beitragen kann. Die Krankheit wird über die mit Phytoplasmen infizierten Insekten weitergegeben, wodurch der Aufbau gesunder Rebbestände erschwert ist.
Die zeitlich begrenzte Maßnahme dient dazu, gezielt die Ausbreitung der Zikade einzudämmen und stabile Voraussetzungen für die Erzeugung gesunder Reben zu schaffen. Die Anwendung erfolgt auf Grundlage von Monitoring und den Empfehlungen der zuständigen Rebschutzdienste.
Die Nutzung von NeemAzal®-T/S ist dabei auf den professionellen Einsatz im Rahmen der geltenden Vorgaben beschränkt.
Weitere Informationen zu Notfallzulassungen erhalten Sie beim BVL: www.bvl.bund.de
