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Digitale Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln – EU-Anforderungen ab 2026/2027

Die Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist für gewerbliche Anwender bereits seit Langem verpflichtend (u. a. gemäß § 11 des Pflanzenschutzmittelgesetzes (PflSchG) und Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009). Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 hat den Inhalt und die Struktur der Aufzeichnungen EU-weit harmonisiert und seit dem 1. Januar 2026 zusätzliche Pflichtangaben hinzugefügt.

Insbesondere wurden folgende Punkte erweitert:

  • Produktidentifikation: Name des Pflanzenschutzmittels und Zulassungsnummer
  • Kulturangaben: Kulturpflanze oder Pflanzenerzeugnis mit EPPO-Code; das BBCH-Stadium muss angegeben werden, wenn die Zulassung Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung nach Entwicklungsstadien vorsieht
  • Flächenangabe: geodatenbasierte Flächenangaben (z. B. FID/FLIK- oder GPS-Referenzen, je nach Betriebssystem)
  • Zeitangabe: Angabe des Zeitpunkts, falls die Anwendung zeitlich beschränkt ist (z. B. Bedingungen in der Zulassung)

Gleichzeitig sind die Aufzeichnungen in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format zu führen. Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung mit einer Übergangsfrist staffeln; in Deutschland ist die digitale Dokumentation ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend.

Das System zielt darauf ab, die Rückverfolgbarkeit und Auswertbarkeit von Anwendungsdaten zu verbessern, insbesondere durch standardisierte Datenelemente wie den EPPO-Code oder die Georeferenz.

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